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In unserem Onlineshop finden Sie eine große Auswahl an PSA Produkten, wie Gurte, Karabiner, Klemmen, Seile und vieles mehr. Überzeugen Sie sich von unserem ausgezeichneten Preis- Leistungsverhältnis.

Überprüfung von PSA gegen Absturz gemäß BGG 906
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind zu benutzen, wenn
Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.
Folgendes ist zu beachten:
- Nur CE-gekennzeichnete und EG-baumustergeprüfte Ausrüstungen (Halte- oder Auffanggurte, Verbindungsmittel [Seile/Bänder], Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich Führung) benutzen.
- PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Inaugenscheinnahme überprüfen.Prüfung durch einen Sachkundigen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.
- PSA gegen Absturz möglichst oberhalb des Benutzers anschlagen.
- PSA gegen Absturz nur an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befestigen.
Um ein sicheres Arbeiten mit PSA gegen Absturz zu gewährleisten, muss diese nach Vorfällen wie z.B. Stürzen, oder mindestens 1 mal jährlich von einem Sachkundigen nach BGG 906 überprüft werden. Durch unsere langen Erfahrungen und ausgebildeten Sachkundigen nach BGG 906 übernehmen wir die Überprüfung Ihrer Ausrüstung vor Ort, in einer Schulung oder Sie können uns Ihr Material zusenden.



